2007 wurde der erste Österreichische Baukulturreport
veröffentlicht, in welchem den politischen EntscheidungsträgerInnen durch eine Vielzahl an renommierten ExpertInnen konkrete Empfehlungen und Maßnahmen vorgeschlagen wurden: Etwa für eine langfristige Senkung der Lebens- und Wohnkosten für die privaten Haushalte, aber auch für eine nachhaltige Entlastung der öffentlichen Budgets.
Alle Maßnahmen zielen darauf ab, die Lebensqualität auch für künftige Generationen sicher zu stellen.
Um dies zu erreichen, ist es notwendig, dass Baukultur als ressortübergreifende Querschnittsmaterie von der Politik erkannt und wahrgenommen wird.
Dafür wurde empfohlen:
1. Im Nationalrat wurde ebenso wie von den AutorInnen des Baukulturreports (BKR) die Österreichweite Verbreitung der Ergebnisse des ersten Baukulturreports gefordert. Trotz enormer Nachfrage von vielen Seiten gibt es derzeit nicht einmal ein Budget für eine (zusammenfassende) Printversion des BKR. Ein Expertenbericht kann in einer „ministeriellen Schublade“ ohne Verbreitungs- und Vermittlungsarbeit nur wenig bewirken.
2. Die Einrichtung einer Koordinationsstelle für Baukultur, die als ressortübergreifende Stabsstelle zur Ausarbeitung von Umsetzungsstrategien auf Basis des Baukulturreports, aber auch als Ansprechpartner für politische EntscheidungsträgerInnen und Verwaltungseinrichtungen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebenen agieren kann.
3. Erstellung einer Studie zur Ermittlung von Einsparpotentialen für die öffentliche Hand im Rahmen der österreichischen Raumordnungs- und Verkehrspolitik, sowie die verfassungsrechtliche Verankerung des BürgerInnenrechts auf eine nach baukulturellen Qualitätsstandards gestaltete Umwelt einerseits und der Möglichkeit zur Planwertabschöpfung für Kommunen andererseits.
4. Eine verpflichtende Bindung aller öffentlicher Mittel an festzulegende, baukulturelle Qualitätsstandards und Qualitätsprozesse. Dies betrifft nicht nur die Wettbewerbs- und Vergabekultur sondern auch die Verankerung einer prozessorientierten Projektentwicklung und Verfahrensorganisation. Weiters sollen sämtliche Förderprogramme wie z.B. die Wohnbauförderung verstärkt nach strategischen und nachhaltigen Zielsetzungen ausgerichtet werden (Beurteilung von Investitionen nach Lebenszykluskosten und nach den Grundsätzen der Ressourcenschonung, Förderung interdisziplinärer Planungskultur, laufende Evaluierung der Förderziele). Die konsequente Ausrichtung nach energieeffizienten bzw. nachhaltigen Förderzielen brächte eine ganz wesentliche Reduktion der Betriebs- und somit Wohnkosten für die Bevölkerung mit sich.
5. Zur Sicherung der Lebensqualität muss Baukultur als Querschnittsmaterie wahrgenommen und politisch verankert werden. Durch den Baukulturreport und die diesbezüglichen Debatten in den Ausschüssen des Parlamentes, sowie im Plenum des Nationalrates wurden seitens der ExpertInnen eine Vielzahl an konkreten Vorschlägen und Empfehlungen eingebracht.
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