
Vierter Baukulturreport
Das im Vierten Baukulturreport vorgestellte Maßnahmenkonzept soll Wege zur Erreichung der Ziele des Baukulturreports schaffen, indem Ressourcen für Baukulturförderung, Forschungsförderung, Beratung und Kooperation sowie Qualitätsentwicklung aufgebaut werden.
Vierter Baukulturreport als PDF
Ziele
• Steigerung der gesellschaftlichen Bedeutung von Baukultur und baukulturellem Erbe
• Stärkung von Stadt- und Ortskernen
• Nutzung der Baukultur für die Reduktion der CO2-Emissionen sowie den Bodenschutz
• verstärkte Berücksichtigung von Gleichheit beim Raumzugang
• qualitätsorientierteres und effizienteres öffentliches Bauen
• verbesserte Berücksichtigung von Baukulturpolitik in der Legistik und bei anderen Regularien
• Vernetzung und Wissensvermittlung im Bereich Baukultur
Um diese Ziele zu erreichen, bedarf es Förderungen und einer Struktur für Baukultur. Deshalb wird die Einrichtung einer Agentur für Baukultur vorgeschlagen, die nachhaltige Veränderungen erreichen soll. Durch Verbesserung der Rahmenbedingungen und eine Schärfung des Bewusstseins für Baukultur soll einerseits die baukulturelle Qualität im Bereich der öffentlichen Hand deutlich gesteigert und andererseits die Baukultur in Österreich generell weiterentwickelt werden.
Organisationsstruktur Agentur für Baukultur
Die Agentur für Baukultur soll grundsätzlich mit allen Ressorts des Bundes und allen weiteren Ebenen der Verwaltung kooperieren. Die Arbeit und somit auch die Organisationsstruktur der vorgeschlagenen Agentur für Baukultur gliedern sich in vier Tätigkeitsfelder: Baukulturförderung für Städte und Gemeinden, Forschungsförderung, Beratung und Kooperation, Qualitätsentwicklung. Inhaltlicher Handlungsrahmen für die Tätigkeit der Agentur sind die Baukulturellen Leitlinien des Bundes. Der Beirat für Baukultur als „Hüter“ dieser Leitlinien kooperiert deshalb inhaltlich eng mit der Agentur für Baukultur. Sie muss personell und finanziell so ausgestattet werden, dass sie die Aufgaben aller vier Tätigkeitsfelder selbstständig erfüllen und diese laufend weiterentwickeln kann. Dies bedeutet, dass sie in den zwei Tätigkeitsfeldern, die Förderprogramme umfassen, die Projekte inhaltlich betreuen (Ausschreibung, Projektauswahl, Antragsqualifizierung, Projektbegleitung) und die damit zusammenhängenden Agenden von Kooperation, Öffentlichkeitsarbeit, Wissenstransfers und Evaluierung übernehmen kann.
Die geplante Agentur für Baukultur soll in Kooperation mit Geldgeber:innen für das Bauen gemeinsam getragene Programme entwickeln, die höhere baukulturelle Qualität anstreben. Deshalb wird vorgeschlagen, nach Vorliegen des Vierten Baukulturreports die Aufbauphase der Agentur für Baukultur über zwei Jahre als Entwicklungslabor zu starten, um Vereinbarungen auszuarbeiten, ein eigenes Pilotförderprogramm aufzubauen und mit der Tätigkeit im Bereich Beratung, Kooperation und Qualitätsentwicklung zu beginnen. Als partizipatives Projekt ist die Agentur in allen Bereichen um Synergien mit anderen Akteur:innen bemüht.
Baukulturförderung für Städte und Gemeinden
Das erste und umfangreichste Tätigkeitsfeld der vorgeschlagenen Agentur für Baukultur ist ein Baukulturförderprogramm für Städte und Gemeinden, das baukulturell herausragende Bauprojekte, deren Vorbereitung und Begleitung direkt finanziell unterstützen soll.
Fördergegenstand
Die geplante Agentur für Baukultur soll eine autonome, von ihr allein getragene Förderung und / oder Add-on-Förderungen in Kooperation mit anderen Förderträger:innen anbieten. Die beiden Förderwege sind als Alternativen zu verstehen, die es näher zu untersuchen gilt. Je nach Resultat ist es auch möglich, die beiden Förderwege komplementär anzubieten.
• Alternative 1: Autonome Förderung
(A. Planung und Kommunikation; B. Baumaßnahmen)
• Alternative 2: Add-on-Förderungen
(C. Add-on Planung und Kommunikation; D. Add-on Baumaßnahmen)
Der Kreis der potenziellen Förderempfänger:innen soll möglichst groß angesetzt werden, vorausgesetzt, die geförderten Projekte sind den genannten Qualitätskriterien und dem Ziel des Gemeinwohls verpflichtet. Grundsätze des Baukulturförderprogramms sind die Ausrichtung auf Projekte in Städten und Gemeinden sowie auf Kooperation, Projektumsetzung und Bezug der förderbaren Projekte zur übergreifenden Planung, auf Bestandserhaltung, Innenentwicklung und baukulturelles Erbe, auf die Realisierung von Gebäuden und Freiräumen, auf die Phase 0 und Wettbewerbe sowie auf Niederschwelligkeit. Gefördert werden sollen Projekte, die in einem breiten Sinne gemeinwohlorientiert sind, also beispielsweise die Gestaltung öffentlicher Räume, Gebäude mit langfristig öffentlichen bzw. gemeinwohlorientierten Funktionen, Infrastrukturbauten oder außenorientierte Erdgeschoßnutzungen.
Auswahlprozess
Zentrales Anliegen des Programms ist es zum einen, ausschließlich entsprechend qualifizierte Projekte zu unterstützen; zum anderen sollen die Antragstellung, der Auswahlprozess und die Durchführung niederschwellig gestaltet werden, um die Zugänglichkeit für möglichst alle Gemeinden und andere Akteur:innen zu gewährleisten. Zudem ist eine möglichst frühe Antragstellung und Beteiligung der Agentur für Baukultur sinnvoll, um die Phase 0 zu qualifizieren, in der noch nicht alle Rahmenbedingungen für das Projekt feststehen. Die Agentur für Baukultur soll die Antragsteller:innen und Förderempfänger:innen dabei begleiten und unterstützen. Die Bewertung erfolgt ausschließlich qualitativ im direkten Vergleich der eingereichten Projekte.
Fördermittel
Es wird vorgeschlagen, dass das Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (BMKÖS) gemeinsam mit einem weiteren Ressort den Basisbetrieb der Agentur für Baukultur sowie das Baukulturförderprogramm für Städte und Gemeinden finanziert, vonseiten des BMKÖS aus dem Budgetansatz UG 32 Kunst und Kultur. Die Beteiligung weiterer Bundesressorts und der Länder (über die Add-on-Förderungen hinaus) ist ein mittelfristiges Ziel. Für das Baukulturförderprogramm wird im Vollausbau ein jährliches Volumen von 80 Millionen Euro (VP-indexiert) von Bundesseite angenommen. Damit lassen sich, je nach Ausrichtung auf autonome und / oder Add-on-Förderung, jährlich etwa 30 bis 40 neue Projekte fördern.
Forschungsförderung
Das zweite Tätigkeitsfeld der Agentur für Baukultur ist Forschungsförderung im Bereich Baukultur. Der Schwerpunkt wird bei Calls zu vorab von der Agentur für Baukultur bestimmten Forschungsthemen liegen, die sich an den zentralen Aspekten des Baukulturförderprogramms orientieren. Das Programm soll zwei Schwerpunkte verfolgen: erstens eine Analyse von bestehenden Rahmenbedingungen im Bereich der Baukultur samt Empfehlungen für Verbesserungen; und zweitens baukulturelle Innovationen und Experimente, um den Sektor weiterzuentwickeln und angesichts zunehmender Überregulierung Perspektiven darüber hinaus zu eröffnen. Im Rahmen der Calls sollen zudem Forschungsaufträge für Themen vergeben werden, die für die Agentur für Baukultur und ihre Tätigkeitsbereiche von großer Bedeutung sind. Zusätzlich soll es eine Förderschiene ohne inhaltliche Vorgabe geben, in der die Einreichenden Forschungsthemen einbringen können.
Beratung und Kooperation
Die Agentur für Baukultur wird personell so ausgestattet, dass breite Kompetenz und ausreichende Kapazität für die Beratung der Politik auf Bundes- und Landesebene bestehen. Im Bereich Kooperation nimmt die Agentur für Baukultur eine wichtige Rolle ein, weil sich in ihrer Tätigkeit die vielen verschiedenen Handlungsfelder der Baukulturförderung und -politik verbinden (Baukulturförderung für Städte und Gemeinden, Forschungsförderung, Beratung, Qualitätsentwicklung). Dabei soll ebenen- sowie ressortübergreifend gearbeitet werden.
Qualitätsentwicklung
Das Aufgabenfeld Qualitätsentwicklung dient der Verbesserung der Prozesse und Verfahren von baukulturellen Projekten der öffentlichen Hand. Es umfasst folgende Instrumente und Maßnahmen: Wettbewerbe; Planungs- und Gestaltungsbeiräte; Prozesse der Projektentwicklung und Projektvorbereitung; Entwicklung und Implementierung von Qualitätskriterien in der öffentlichen Mittelvergabe; Beteiligungsprogramme und Beteiligungsmethoden; Fortbildungsangebote für Entscheidungsträger:innen der öffentlichen Hand etc.